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Mantelverordnung des Bundesrat 2021

Bei Planungen gilt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Mantelverordnung des Bundesrats vom Juni 2021 fordert Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe. Öffentliche Bauherren sind verpflichtet, diese einzuhalten.

Das Angebot des IFU Sachsen bietet dafür eine optimale Grundlage, denn es handelt sich um eine Bauweise, die für Gründungen von Bodenplatten eine Planung mit Ressourcenspeicherbaustoffen ermöglicht. Zielstellung ist es, nach dem Rückbau einer Bodenplatte, die Wiederverwendung der gewonnenen Baustoffe, oder deren 100% Recyclingfähigkeit um die Produkte wieder in den Kreislauf einzufügen.

Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023, zwei Jahre nach ihrer Verkündung, in Kraft.

Mantelverordnung des Bundesrat 2021