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Kommunen

Die Priorität des kostengünstigen und nachhaltigen Bauens sowie generell ein energieeffizientes und CO2-reduziertes Bauen spielen für Bauherren und verstärkt auch für Bauämter im Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle.

Oft ist nicht bekannt, dass der Einsatz von Schaumglasschüttungen als Re- oder Upcycling-Baustoff auch den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entspricht. Vielmehr ist es leider manchmal so, dass Kommunen dieses Gesetz nicht kennen bzw. von Planern nicht darüber informiert werden. Das SGS GP erfüllt aktuell alle Forderungen zur Nachhaltigkeit. Die Kosteneinsparungen bringen für den Bauherrn sofort nachweisbar, ökologische und ökonomische Vorteile auch im Bereich Abfallverwertung. Die praktische Realisierbarkeit der Systemlösungen steht im Vordergrund. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzestext nachlesen.

Bauherren und Kommunen sollten deshalb Planer und Baufirmen auffordern, für ihre Planungen zu prüfen, inwieweit ein SGS Gründungspolster kostengünstiger wäre und welche weiteren Vorteile sich in der Nachhaltigkeit, der zukünftigen Entsorgung und bei der Senkung der CO2-Emissionen ergeben.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Unterstützung von Kommunen und Bauherren bei der Planung öffentlicher Bauvorhaben
  • Ermittlung des Kostenvorteils
  • Beratung zur richtige Anwendung der SGS-Systemlösung unter der Bodenplatte
  • Anwendung bei Kitas und Schulen, Sporthallen, Wohngebäuden sowie Gewerbe- und Industriebauten

Gründungspolster aus Schaumglasschüttungen in kommunalen und privaten Bauvorhaben werden künftig als „sicheres und nachhaltiges Fundament“ etabliert sein.

Das Gründungspolster übernimmt mit nur einer Schicht die Funktion der Tragschicht, die Frostsicherheit, die Dämmung und wirkt als Drainage. Ein Streifenfundament als Frostschürze kann entfallen und gleichzeitig ist eine energetische Optimierung gemäß DIN EN ISO 13370 möglich.

In unserem Bereich Referenzen finden Sie ein realisiertes Bauvorhaben am Beispiel einer Kita.

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